Es ist kein Geheimnis, dass viele Influencer und Creator auf sozialen Plattformen wie Instagram, Facebook oder TikTok Geld verdienen. Was viele dabei vergessen, dass das Einkommen, genau wie bei anderen Selbstständigen, versteuert werden muss. Ab wann muss man Steuern zahlen? Wie viel Steuern müssen Creator zahlen? Müssen kleine Accounts auch Steuern zahlen? Wir versuchen euch hier eine kleine Übersicht über die Steuerpflicht zu geben.
Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
Um auf sozialen Netzwerken Geld zu verdienen, muss mindestens ein Kleingewerbe angemeldet sein. Dabei stellt sich die Frage, ob Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer gezahlt werden muss.
Einkommensteuer muss zahlen, wer regelmäßig mit einer Gewinnerzielungsabsicht als Influencer tätig ist – also wer bereits die Absicht hat, höhere Einnahmen als Ausgaben zu erzielen. Dabei gilt: Wenn die Einnahmen unter einem jährlichen Grundfreibetrag von 9.408 Euro liegen (darunter fallen ALLE Einkünfte und auch ALLE Werbegeschenke), muss keine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden.
Gewerbesteuer ist zu bezahlen, wenn sich der Gewerbeertrag auf mehr als 24.500 Euro beläuft.
Für alle Kleinunternehmer: Wenn der umsatzsteuerpflichtige Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 17.500 Euro betragen hat, kann die Kleinunternehmerregelung greifen. Diese Umsatzgrenze wurde nun auf 22.000 Euro erhöht. Sofern die Umsätze also unter diesem Betrag liegen, wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Umsatz ist nicht gleich Gewinn!
Gewerbetreibende dürfen ihren Gewinn durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Solange sie unterhalb der genannten Gewinn- und Umsatzgrenze bleiben. Zunächst ganz einfach: Sie ermitteln den Gewinn der EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) durch die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben. Sie addieren ihre betrieblichen Einnahmen und ziehen davon ihre Betriebsausgaben ab. Die Differenz ist ihr Gewinn – oder bei zu geringen Einnahmen bzw. zu hohen Ausgaben manchmal auch ihr Verlust.
Müssen Produkte, Barter Deals oder „Geschenke“ angegeben werden?
Viele Firmen setzen auf Nano-Influencer und überschütten diese mit kostenlosen Produkte. Was viele dabei nicht wissen: auch Gratisprodukte oder Geschenke sind einkommen- wie umsatzsteuerlich abgabepflichtig! Unternehmen können allerdings die Versteuerung der Produkte übernehmen. Klärt das am besten mit dem Kunden!
Weitere Tipps zu Influencer Marketing und Social Media findet ihr auf unserem Blog!