Instagrammerin Pamela Reif wurde bereits abgemahnt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe urteilte damals im September 2020: Tags und Verlinkungen, die auf andere Unternehmen verwiesen, hätten als Werbung gekennzeichnet werden müssen, auch wenn man von keinem Unternehmen für die Verlinkung bezahlt wurde.
Angst vor Strafen und Abmahnungen. Was gilt denn jetzt nun als Werbung und was nicht? Influencer und Creator waren lange verwirrt und haben aus Angst alles was sie gepostet haben, als Werbung gekennzeichnet. Dadurch konnten die eigenen Follower nicht mehr von persönlichen und bezahlten Meinungen unterscheiden.
Werbung gilt nur bei Gegenleistung
Es gilt: Influencer und Creator müssen einen Post nur dann kennzeichnen, wenn sie dafür eine Gegenleistung erhalten haben. Nicht nur bezahlte Kooperationen, sondern auch Leistungen im Sinne von einem gratis Aufenthalt in einem Hotel oder kostenlose Ware fallen unter Werbung.
Die neue Regelung schafft damit endlich Klarheit für das Influencer-Marketing und für Verbraucher
Für Tipps, weitere Recherche-intensive Themen und umfangreiche Influencer- und Social Media-Kampagnen kann es immer hilfreich sein auf die Expertise einer Influencer Agentur zurückzugreifen.